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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Auch große Meister
haben klein angefangen
Autor: Frau Henkel
Artikel vom 30.10.2020

Der Unterricht findet weiterhin statt.

Unterricht an Musikschulen weiter erlaubt

Wir freuen uns, dass die baden-württembergischen Musik- und Kunstschulen zu den Einrichtungen gehören, denen der Betrieb weiterhin erlaubt ist. Die seit dem 23.10.2020 geltende Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt weiter unverändert. Sie wurde im Kontext des am 28.10.2020 beschlossenen zweiten „Lockdowns“ ab dem 02.11.2020 nicht geändert

Somit kann der Unterrichtsbetrieb unter den bisherigen Bedingungen weiterhin stattfinden.

Veranstaltungen mit Publikumsverkehr sind ab dem 02.11.2020 zunächst bis zum 30.11.2020 untersagt. Hierzu zählen unter anderem auch Konzerte, Vorspiele und andere musikalische Veranstaltungen der Musikschulen. Die Musikschulen teilen hier das Los anderer kleiner und großer Kultureinrichtungen sowie der Vereine der Amateurmusik.