Artikel vom 28.06.2021
Kein 3G-Nachweis mehr erforderlich
Lockerungen bei der Nachweis- und Maskenpflicht
Aufgrund der neuen Coronaverordnung gelten Stand heute für unsere Musikschule erfreulicher Weise folgende Lockerungen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mehr.
Im Unterrichtsraum besteht keine Maskenpflicht mehr.
Die Zahl der Teilnehmer im Unterricht ist nicht mehr beschränkt.
(Hausintern gilt aber, dass nur so viel Personen im Raum sind, dass der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.)
Für den Unterricht in Gesang und Blasinstrumente in Räumen gelten weiterhin die zusätzlichen Auflagen zum Infektionsschutz (2 m Abstand, nicht im Luftstrom einer anderen Person,
bei Blasinstrumente: durchsichtige Schutzwand, kein Durchblasen)